RA Markus Lang wurde am 31.03.1979 in Heilbronn geboren. Er studierte von Ende 1999 bis Anfang 2005 Jura an der Universität Augsburg mit dem Schwerpunkt Steuerrecht. Bereits früh interessierte er sich für wirtschaftsrechtliche Fragestellungen. Während des Rechtsreferendariates im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart arbeitete RA Lang an einer Kammer für Handelssachen und für renommierte Wirtschaftskanzleien in Stuttgart und Frankfurt am Main. Nach erfolgreicher Tätigkeit in einer mittelständischen, wirtschaftsrechtlich orientierten Kanzlei in Baden-Württemberg ließ sich RA Lang in Eschborn im Taunus als Anwalt nieder. RA Lang hat den Kurs für den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an der Hagen Law School erfolgreich absolviert.


„Das Recht ist weg wie nichts, wenn man nicht aufpasst …“. Dieser Satz von Berthold Brecht bringt das Problem auf den Punkt: In allen Bereichen des Rechts sind zahlreiche Feinheiten und Fristen zu beachten, wenn man nicht sein sicher geglaubtes Recht verlieren will. Als Rechtsanwalt ist es meine Aufgabe, auf Ihr Recht „aufzupassen.“
Kein Jurist kann die gesamte Rechtsordnung beherrschen. Dafür ist das Recht zu komplex. Rechtsanwälte müssen daher Schwerpunkte ihrer Tätigkeit bilden, um nicht den Überblick zu verlieren. Aus diesem Grund konzentriere ich mich auf sehr wenige Rechtsgebiete, nämlich das Bank- und Kapitalmarktrecht, wozu auch die Geldwäscheprävention gehört, sowie das artverwandte Versicherungsrecht. Meine Kenntnisse vervollständige ich ständig in Fortbildungsveranstaltungen. Außerdem lege ich Wert auf eine umfangreiche Fachbibliothek: Ich gebe tausende € pro Jahr für aktuelle Bücher, Zeitschriften und Online-Portalzugänge in meinen Rechtsgebieten aus, um „up to date“ zu bleiben. Mein Anspruch an mich selbst ist „best practice“.
Ich stehe meinen Mandanten im gesamten Bundesgebiet mit Erfahrung und Sachverstand zur Verfügung.
Ich arbeite auf dem höchsten Stand der Informationstechnologie:
Besprechungen können, ganz nach Ihrer Wahl, in den Kanzleiräumen, per Telefon oder per Video-Konferenz stattfinden. Die Video-Konferenz erspart Ihnen unter Umständen eine weite Anreise und ermöglicht trotzdem, die erforderlichen Besprechungen ausführlich durchzuführen. Gerne können Sie auch das Portal nutzen, um mir Ihr Anliegen mitzuteilen.
Zu meinen Mandanten zählen sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Ich freue mich Ihre Interessen als Bankkunde, Kapitalanleger und Versicherungskunde zu vertreten.
Grundsätzlich richten sich unsere Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) im Einzelfall kann auch eine abweichende Honorierung (Stundensatz oder Pauschalhonorar) vereinbart werden. Das bedarf aber der ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, nehmen wir selbstverständlich hierauf Rücksicht und wickeln auch den Schriftverkehr mit der Rechtsschutzversicherung ab. Allerdings lasse ich mich nicht von Rechtsschutzversicherungen empfehlen, wie das einige Kollegen tun. Diese Art der Mandantenwerbung lehne ich ab, weil Abhängigkeiten entstehen, die mit meinem Bild eines freien Berufsstandes nicht in Einklang zu bringen sind. Es besteht die Gefahr, dass der Anwalt eher im Interesse der Versicherung als in dem der Mandanten arbeitet.
