Zuviel Einseitigkeit schadet! Die Riester-Verträge beim Bundesgerichtshof
Beim Riester-Vertrag zahlt man in eine private Altersvorsorge ein, die vom Staat gefördert wird. Einige dieser Verträge – besonders fondsgebundene Riester-Renten – enthalten Regeln, nach denen Versicherer später die Höhe der späteren Rente verändern dürfen. Im konkreten Fall stritt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit der Allianz Lebensversicherung über eine solche Regelung
Entscheidung des BGH
Der Bundesgerichtshof hat im Dezember 2025 entschieden:
- Eine bestimmte Vertragsklausel, die es dem Versicherer erlaubt, die spätere Riester-Rente einseitig zu kürzen, ist unwirksam.
- Der Grund: Die Klausel benachteiligt die Versicherten, weil sie nur eine Senkung des Rentenfaktors vorsieht – aber keine Verpflichtung, den Faktor später wieder zu erhöhen, wenn sich die Lage verbessert. Das ist nach Ansicht des Gerichts unfair für Verbraucher.
→ Mit anderen Worten: Die Versicherung darf zwar in schwierigen Zeiten den Faktor anpassen, aber nur wenn sie gleichzeitig auch die Möglichkeit zur Verbesserung einräumt; eine einseitige Belastung der Versicherten ist nicht zulässig.
Warum ist das wichtig?
- Viele ältere Riester-Verträge (vor allem aus den Jahren etwa 2001–2013) enthalten ähnliche Klauseln. Laut Verbraucherschützern könnten mehrere hunderttausend bis vielleicht über eine Million Verträge betroffen sein, wenn sie so eine Regelung haben.
- Neuere Verträge sind von dieser speziellen Klausel oft nicht betroffen, weil sie bereits anders formuliert wurden.
Was bedeutet das für Versicherte?
- Wenn dein Riester-Vertrag eine solche Klausel enthält, könnte sie jetzt rechtlich nichtig sein.
- Das heißt: Versicherer könnten verpflichtet sein, Rentenkürzungen rückwirkend zu überprüfen oder gar Änderungen vorzunehmen – zum Vorteil der Kunden.
- Zögern Sie nicht, zu mir Kontakt aufzunehmen.
