Bei fehlerhafter Anlageberatung, Prospektfehlern oder Verlusten aus Kapitalanlagen prüfen wir mögliche Schadenersatz- und Rückabwicklungsansprüche.

Das Kapitalmarktrecht betrifft Anleger, die im Zusammenhang mit Finanzprodukten oder Beteiligungen Verluste erlitten haben. Häufig geht es um die Frage, ob eine Beratung fehlerhaft war oder Risiken verschwiegen wurden.
Rechtsanwalt Markus Lang bewertet Ihre Anlage, prüft mögliche Ansprüche und begleitet deren Durchsetzung.
TYPISCHE SITUATIONEN
Wann kapitalmarktrechtliche Beratung sinnvoll ist
Verluste aus einer Kapitalanlage
Verdacht auf fehlerhafte Anlageberatung
Unklare oder verschwiegene Risiken
Probleme mit einer Beteiligung oder einem Fonds
Fragen zur Prospekthaftung
Rückabwicklung einer Anlage
LESTUNGEN
Womit die Kanzlei Sie unterstützt
Ein Überblick über die zentralen Leistungsbereiche und typische Fragestellungen.
Fehlerhafte Anlageberatung
Prüfung, ob die Beratung anleger- und objektgerecht war.
- Wurden Risiken ausreichend erläutert?
- Bestehen Schadenersatzansprüche?
Prospekthaftung
Prüfung von Prospektfehlern und daraus resultierenden Ansprüchen.
- War der Prospekt fehlerhaft?
- Wer haftet für den Schaden?
Rückabwicklung von Anlagen
Durchsetzung der Rückabwicklung und des Schadenersatzes.
- Ist eine Rückabwicklung möglich?
- Welche Fristen gelten?
ABLAUF
So läuft die Beratung ab
Kontakt aufnehmen
Sie schildern uns Ihr Anliegen und wir vereinbaren einen Termin..
Unterlagen sichten
Gemeinsam prüfen wir die relevanten Dokumente und den Sachverhalt.
Möglichkeiten bewerten
Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Chancen und Risiken.
Vorgehen umsetzen
Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich oder vor Gericht.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Im Erstgespräch schildern Sie Ihr Anliegen und die wesentlichen Unterlagen werden gesichtet. Sie erhalten eine erste Einschätzung zur Rechtslage sowie zu möglichen Handlungsoptionen und dem weiteren Vorgehen.
Ja. Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten bundesweit. Ein persönliches Treffen in Eschborn ist ebenso möglich wie eine telefonische oder digitale Zusammenarbeit.
Hilfreich sind alle Dokumente, die den Sachverhalt betreffen – etwa Verträge, Schriftverkehr, Bescheide oder Forderungsschreiben. Fehlende Unterlagen können in der Regel im weiteren Verlauf nachgereicht werden.
Die Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung. Sie werden vor der Beauftragung transparent über die zu erwartenden Kosten informiert.
Ja. Beratungstermine können auf Wunsch per Videokonferenz durchgeführt werden. Unterlagen lassen sich sicher digital austauschen, sodass eine ortsunabhängige Zusammenarbeit möglich ist.
Bei drohenden oder laufenden Fristen sollten Sie zeitnah Kontakt aufnehmen, damit rechtzeitig reagiert werden kann. Bitte weisen Sie bereits bei der Kontaktaufnahme auf konkrete Termine oder Fristen hin.
