Wenn Ihre Versicherung eine Zahlung ablehnt oder kürzt, prüfen wir die Rechtslage und setzen berechtigte Ansprüche für Sie durch.

Ablehnungen von Versicherungsleistungen sind nicht immer berechtigt. Häufig lohnt sich eine genaue Prüfung der Vertragsbedingungen und der Begründung des Versicherers.
Rechtsanwalt Markus Lang unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche strukturiert und mit Nachdruck durchzusetzen.
TYPISCHE SITUATIONEN
Wann versicherungsrechtliche Beratung sinnvoll ist
Versicherung verweigert eine Zahlung
Leistung wird gekürzt oder verzögert
Streit über eine Berufsunfähigkeit
Ablehnung nach einem Sachschaden
Unklare Vertragsbedingungen
Vorwurf einer Obliegenheitsverletzung
LESTUNGEN
Womit die Kanzlei Sie unterstützt
Ein Überblick über die zentralen Leistungsbereiche und typische Fragestellungen.
Leistungsverweigerung
Prüfung der Ablehnung und Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
- Ist die Ablehnung berechtigt?
- Wie gehe ich dagegen vor?
Sach- und Haftpflichtschäden
Durchsetzung von Ansprüchen bei Sach- und Haftpflichtfällen.
- Wie wird der Schaden bewertet?
- Was tun bei Kürzung?
ABLAUF
So läuft die Beratung ab
Kontakt aufnehmen
Sie schildern uns Ihr Anliegen und wir vereinbaren einen Termin..
Unterlagen sichten
Gemeinsam prüfen wir die relevanten Dokumente und den Sachverhalt.
Möglichkeiten bewerten
Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Chancen und Risiken.
Vorgehen umsetzen
Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich oder vor Gericht.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Im Erstgespräch schildern Sie Ihr Anliegen und die wesentlichen Unterlagen werden gesichtet. Sie erhalten eine erste Einschätzung zur Rechtslage sowie zu möglichen Handlungsoptionen und dem weiteren Vorgehen.
Ja. Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten bundesweit. Ein persönliches Treffen in Eschborn ist ebenso möglich wie eine telefonische oder digitale Zusammenarbeit.
Hilfreich sind alle Dokumente, die den Sachverhalt betreffen – etwa Verträge, Schriftverkehr, Bescheide oder Forderungsschreiben. Fehlende Unterlagen können in der Regel im weiteren Verlauf nachgereicht werden.
Die Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung. Sie werden vor der Beauftragung transparent über die zu erwartenden Kosten informiert.
Ja. Beratungstermine können auf Wunsch per Videokonferenz durchgeführt werden. Unterlagen lassen sich sicher digital austauschen, sodass eine ortsunabhängige Zusammenarbeit möglich ist.
Bei drohenden oder laufenden Fristen sollten Sie zeitnah Kontakt aufnehmen, damit rechtzeitig reagiert werden kann. Bitte weisen Sie bereits bei der Kontaktaufnahme auf konkrete Termine oder Fristen hin.
