Versicherungsrechtliche Beratung bei verweigerten Leistungen

Wenn Ihre Versicherung eine Zahlung ablehnt oder kürzt, prüfen wir die Rechtslage und setzen berechtigte Ansprüche für Sie durch.

Ablehnungen von Versicherungsleistungen sind nicht immer berechtigt. Häufig lohnt sich eine genaue Prüfung der Vertragsbedingungen und der Begründung des Versicherers.

Rechtsanwalt Markus Lang unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche strukturiert und mit Nachdruck durchzusetzen.

TYPISCHE SITUATIONEN

Wann versicherungsrechtliche Beratung sinnvoll ist

Versicherung verweigert eine Zahlung

Leistung wird gekürzt oder verzögert

Streit über eine Berufsunfähigkeit

Ablehnung nach einem Sachschaden

Unklare Vertragsbedingungen

Vorwurf einer Obliegenheitsverletzung

LESTUNGEN

Womit die Kanzlei Sie unterstützt

Ein Überblick über die zentralen Leistungsbereiche und typische Fragestellungen.

Leistungsverweigerung

Prüfung der Ablehnung und Durchsetzung berechtigter Ansprüche.

  • Ist die Ablehnung berechtigt?
  • Wie gehe ich dagegen vor?

Sach- und Haftpflichtschäden

Durchsetzung von Ansprüchen bei Sach- und Haftpflichtfällen.

  • Wie wird der Schaden bewertet?
  • Was tun bei Kürzung?

ABLAUF

So läuft die Beratung ab

Kontakt aufnehmen

Sie schildern uns Ihr Anliegen und wir vereinbaren einen Termin..

Unterlagen sichten

Gemeinsam prüfen wir die relevanten Dokumente und den Sachverhalt.

Möglichkeiten bewerten

Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Chancen und Risiken.

Vorgehen umsetzen

Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich oder vor Gericht.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Erstgespräch schildern Sie Ihr Anliegen und die wesentlichen Unterlagen werden gesichtet. Sie erhalten eine erste Einschätzung zur Rechtslage sowie zu möglichen Handlungsoptionen und dem weiteren Vorgehen.

Ja. Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten bundesweit. Ein persönliches Treffen in Eschborn ist ebenso möglich wie eine telefonische oder digitale Zusammenarbeit.

Hilfreich sind alle Dokumente, die den Sachverhalt betreffen – etwa Verträge, Schriftverkehr, Bescheide oder Forderungsschreiben. Fehlende Unterlagen können in der Regel im weiteren Verlauf nachgereicht werden.

Die Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung. Sie werden vor der Beauftragung transparent über die zu erwartenden Kosten informiert.

Ja. Beratungstermine können auf Wunsch per Videokonferenz durchgeführt werden. Unterlagen lassen sich sicher digital austauschen, sodass eine ortsunabhängige Zusammenarbeit möglich ist.

Bei drohenden oder laufenden Fristen sollten Sie zeitnah Kontakt aufnehmen, damit rechtzeitig reagiert werden kann. Bitte weisen Sie bereits bei der Kontaktaufnahme auf konkrete Termine oder Fristen hin.