Bei unautorisierten Zahlungen, Streitigkeiten aus Kreditverträgen oder der Rückforderung von Beträgen erhalten Sie eine klare Einschätzung Ihrer Rechte gegenüber der Bank.

Das Bankrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Kreditinstituten und ihren Kunden. Gerade bei unautorisierten Zahlungen oder Betrugsfällen im Online-Banking stehen häufig erhebliche Beträge im Raum.
Rechtsanwalt Markus Lang prüft Ihre Situation, ordnet die Rechtslage ein und unterstützt Sie bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche – außergerichtlich wie gerichtlich.
TYPISCHE SITUATIONEN
Wann bankrechtliche Beratung sinnvoll ist
Geld durch Online-Banking-Betrug verloren
Nicht autorisierte Überweisungen vom Konto
Streit über Rückbuchung von Zahlungen
Auseinandersetzung aus einem Kreditvertrag
Kündigung oder Sperrung eines Kontos
Forderungen der Bank aus Sicherheiten
LESTUNGEN
Womit die Kanzlei Sie unterstützt
Ein Überblick über die zentralen Leistungsbereiche und typische Fragestellungen.
Unautorisierte Zahlungen
Prüfung und Durchsetzung von Erstattungsansprüchen nach nicht autorisierten Transaktionen.
- Muss die Bank den Betrag erstatten?
- Liegt grobe Fahrlässigkeit vor?
Online-Banking-Betrug
Rechtliche Begleitung bei Phishing, unberechtigten Abbuchungen und Betrugsfällen.
- Welche Fristen sind zu beachten?
- Wie sichere ich Beweise?
Kreditverträge
Prüfung von Kreditverträgen, Kündigungen und Rückabwicklungen.
- Ist die Kündigung wirksam?
- Bestehen Rückforderungsansprüche?
ABLAUF
So läuft die Beratung ab
Kontakt aufnehmen
Sie schildern uns Ihr Anliegen und wir vereinbaren einen Termin..
Unterlagen sichten
Gemeinsam prüfen wir die relevanten Dokumente und den Sachverhalt.
Möglichkeiten bewerten
Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Chancen und Risiken.
Vorgehen umsetzen
Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich oder vor Gericht.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Im Erstgespräch schildern Sie Ihr Anliegen und die wesentlichen Unterlagen werden gesichtet. Sie erhalten eine erste Einschätzung zur Rechtslage sowie zu möglichen Handlungsoptionen und dem weiteren Vorgehen.
Ja. Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten bundesweit. Ein persönliches Treffen in Eschborn ist ebenso möglich wie eine telefonische oder digitale Zusammenarbeit.
Hilfreich sind alle Dokumente, die den Sachverhalt betreffen – etwa Verträge, Schriftverkehr, Bescheide oder Forderungsschreiben. Fehlende Unterlagen können in der Regel im weiteren Verlauf nachgereicht werden.
Die Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung. Sie werden vor der Beauftragung transparent über die zu erwartenden Kosten informiert.
Ja. Beratungstermine können auf Wunsch per Videokonferenz durchgeführt werden. Unterlagen lassen sich sicher digital austauschen, sodass eine ortsunabhängige Zusammenarbeit möglich ist.
Bei drohenden oder laufenden Fristen sollten Sie zeitnah Kontakt aufnehmen, damit rechtzeitig reagiert werden kann. Bitte weisen Sie bereits bei der Kontaktaufnahme auf konkrete Termine oder Fristen hin.
