Kapitalmarktrechtliche Beratung bei Anlageverlusten

Bei fehlerhafter Anlageberatung, Prospektfehlern oder Verlusten aus Kapitalanlagen prüfen wir mögliche Schadenersatz- und Rückabwicklungsansprüche.

Das Kapitalmarktrecht betrifft Anleger, die im Zusammenhang mit Finanzprodukten oder Beteiligungen Verluste erlitten haben. Häufig geht es um die Frage, ob eine Beratung fehlerhaft war oder Risiken verschwiegen wurden.

Rechtsanwalt Markus Lang bewertet Ihre Anlage, prüft mögliche Ansprüche und begleitet deren Durchsetzung.

TYPISCHE SITUATIONEN

Wann kapitalmarktrechtliche Beratung sinnvoll ist

Verluste aus einer Kapitalanlage

Verdacht auf fehlerhafte Anlageberatung

Unklare oder verschwiegene Risiken

Probleme mit einer Beteiligung oder einem Fonds

Fragen zur Prospekthaftung

Rückabwicklung einer Anlage

LESTUNGEN

Womit die Kanzlei Sie unterstützt

Ein Überblick über die zentralen Leistungsbereiche und typische Fragestellungen.

Fehlerhafte Anlageberatung

Prüfung, ob die Beratung anleger- und objektgerecht war.

  • Wurden Risiken ausreichend erläutert?
  • Bestehen Schadenersatzansprüche?

Prospekthaftung

Prüfung von Prospektfehlern und daraus resultierenden Ansprüchen.

  • War der Prospekt fehlerhaft?
  • Wer haftet für den Schaden?

Rückabwicklung von Anlagen

Durchsetzung der Rückabwicklung und des Schadenersatzes.

  • Ist eine Rückabwicklung möglich?
  • Welche Fristen gelten?

ABLAUF

So läuft die Beratung ab

Kontakt aufnehmen

Sie schildern uns Ihr Anliegen und wir vereinbaren einen Termin..

Unterlagen sichten

Gemeinsam prüfen wir die relevanten Dokumente und den Sachverhalt.

Möglichkeiten bewerten

Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Chancen und Risiken.

Vorgehen umsetzen

Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich oder vor Gericht.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Erstgespräch schildern Sie Ihr Anliegen und die wesentlichen Unterlagen werden gesichtet. Sie erhalten eine erste Einschätzung zur Rechtslage sowie zu möglichen Handlungsoptionen und dem weiteren Vorgehen.

Ja. Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten bundesweit. Ein persönliches Treffen in Eschborn ist ebenso möglich wie eine telefonische oder digitale Zusammenarbeit.

Hilfreich sind alle Dokumente, die den Sachverhalt betreffen – etwa Verträge, Schriftverkehr, Bescheide oder Forderungsschreiben. Fehlende Unterlagen können in der Regel im weiteren Verlauf nachgereicht werden.

Die Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung. Sie werden vor der Beauftragung transparent über die zu erwartenden Kosten informiert.

Ja. Beratungstermine können auf Wunsch per Videokonferenz durchgeführt werden. Unterlagen lassen sich sicher digital austauschen, sodass eine ortsunabhängige Zusammenarbeit möglich ist.

Bei drohenden oder laufenden Fristen sollten Sie zeitnah Kontakt aufnehmen, damit rechtzeitig reagiert werden kann. Bitte weisen Sie bereits bei der Kontaktaufnahme auf konkrete Termine oder Fristen hin.