Beratung bei Insolvenzanfechtung und Rückforderungen

Wenn ein Insolvenzverwalter Zahlungen zurückfordert, prüfen wir die Anfechtungsvoraussetzungen und wehren unberechtigte Forderungen ab.

Bei einer Insolvenzanfechtung verlangt der Insolvenzverwalter Zahlungen zurück, die ein Schuldner vor der Insolvenz geleistet hat. Für die betroffenen Gläubiger kann das erhebliche Rückforderungen bedeuten.

Rechtsanwalt Markus Lang prüft, ob die Anfechtung berechtigt ist, und verteidigt Ihre Position gegenüber dem Insolvenzverwalter.

TYPISCHE SITUATIONEN

Wann Beratung zur Insolvenzanfechtung sinnvoll ist

Forderung eines Insolvenzverwalters erhalten

Rückforderung erhaltener Zahlungen

Vorwurf der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit

Anfechtung von Ratenzahlungen

Streit über Anfechtungsfristen

Abwehr unberechtigter Rückforderungen

LESTUNGEN

Womit die Kanzlei Sie unterstützt

Ein Überblick über die zentralen Leistungsbereiche und typische Fragestellungen.

Forderung des Insolvenzverwalters

Prüfung der Anfechtung und der geltend gemachten Rückforderung.

  • Ist die Anfechtung berechtigt?
  • Welche Fristen greifen?

Anfechtung von Zahlungen

Bewertung, ob die Voraussetzungen der Anfechtung vorliegen.

  • Lag Kenntnis der Krise vor?
  • Greift ein Bargeschäft?

Abwehr von Rückforderungen

Verteidigung Ihrer Position und Reduzierung der Forderung.

  • Wie wehre ich mich?
  • Ist ein Vergleich sinnvoll?

ABLAUF

So läuft die Beratung ab

Kontakt aufnehmen

Sie schildern uns Ihr Anliegen und wir vereinbaren einen Termin..

Unterlagen sichten

Gemeinsam prüfen wir die relevanten Dokumente und den Sachverhalt.

Möglichkeiten bewerten

Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Chancen und Risiken.

Vorgehen umsetzen

Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich oder vor Gericht.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Erstgespräch schildern Sie Ihr Anliegen und die wesentlichen Unterlagen werden gesichtet. Sie erhalten eine erste Einschätzung zur Rechtslage sowie zu möglichen Handlungsoptionen und dem weiteren Vorgehen.

Ja. Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten bundesweit. Ein persönliches Treffen in Eschborn ist ebenso möglich wie eine telefonische oder digitale Zusammenarbeit.

Hilfreich sind alle Dokumente, die den Sachverhalt betreffen – etwa Verträge, Schriftverkehr, Bescheide oder Forderungsschreiben. Fehlende Unterlagen können in der Regel im weiteren Verlauf nachgereicht werden.

Die Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung. Sie werden vor der Beauftragung transparent über die zu erwartenden Kosten informiert.

Ja. Beratungstermine können auf Wunsch per Videokonferenz durchgeführt werden. Unterlagen lassen sich sicher digital austauschen, sodass eine ortsunabhängige Zusammenarbeit möglich ist.

Bei drohenden oder laufenden Fristen sollten Sie zeitnah Kontakt aufnehmen, damit rechtzeitig reagiert werden kann. Bitte weisen Sie bereits bei der Kontaktaufnahme auf konkrete Termine oder Fristen hin.