Wenn ein Insolvenzverwalter Zahlungen zurückfordert, prüfen wir die Anfechtungsvoraussetzungen und wehren unberechtigte Forderungen ab.

Bei einer Insolvenzanfechtung verlangt der Insolvenzverwalter Zahlungen zurück, die ein Schuldner vor der Insolvenz geleistet hat. Für die betroffenen Gläubiger kann das erhebliche Rückforderungen bedeuten.
Rechtsanwalt Markus Lang prüft, ob die Anfechtung berechtigt ist, und verteidigt Ihre Position gegenüber dem Insolvenzverwalter.
TYPISCHE SITUATIONEN
Wann Beratung zur Insolvenzanfechtung sinnvoll ist
Forderung eines Insolvenzverwalters erhalten
Rückforderung erhaltener Zahlungen
Vorwurf der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit
Anfechtung von Ratenzahlungen
Streit über Anfechtungsfristen
Abwehr unberechtigter Rückforderungen
LESTUNGEN
Womit die Kanzlei Sie unterstützt
Ein Überblick über die zentralen Leistungsbereiche und typische Fragestellungen.
Forderung des Insolvenzverwalters
Prüfung der Anfechtung und der geltend gemachten Rückforderung.
- Ist die Anfechtung berechtigt?
- Welche Fristen greifen?
Anfechtung von Zahlungen
Bewertung, ob die Voraussetzungen der Anfechtung vorliegen.
- Lag Kenntnis der Krise vor?
- Greift ein Bargeschäft?
Abwehr von Rückforderungen
Verteidigung Ihrer Position und Reduzierung der Forderung.
- Wie wehre ich mich?
- Ist ein Vergleich sinnvoll?
ABLAUF
So läuft die Beratung ab
Kontakt aufnehmen
Sie schildern uns Ihr Anliegen und wir vereinbaren einen Termin..
Unterlagen sichten
Gemeinsam prüfen wir die relevanten Dokumente und den Sachverhalt.
Möglichkeiten bewerten
Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Chancen und Risiken.
Vorgehen umsetzen
Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich oder vor Gericht.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Im Erstgespräch schildern Sie Ihr Anliegen und die wesentlichen Unterlagen werden gesichtet. Sie erhalten eine erste Einschätzung zur Rechtslage sowie zu möglichen Handlungsoptionen und dem weiteren Vorgehen.
Ja. Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten bundesweit. Ein persönliches Treffen in Eschborn ist ebenso möglich wie eine telefonische oder digitale Zusammenarbeit.
Hilfreich sind alle Dokumente, die den Sachverhalt betreffen – etwa Verträge, Schriftverkehr, Bescheide oder Forderungsschreiben. Fehlende Unterlagen können in der Regel im weiteren Verlauf nachgereicht werden.
Die Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung. Sie werden vor der Beauftragung transparent über die zu erwartenden Kosten informiert.
Ja. Beratungstermine können auf Wunsch per Videokonferenz durchgeführt werden. Unterlagen lassen sich sicher digital austauschen, sodass eine ortsunabhängige Zusammenarbeit möglich ist.
Bei drohenden oder laufenden Fristen sollten Sie zeitnah Kontakt aufnehmen, damit rechtzeitig reagiert werden kann. Bitte weisen Sie bereits bei der Kontaktaufnahme auf konkrete Termine oder Fristen hin.
